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Geschrieben von: Christian Fischer
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| Der Betreuungsdienst dient vor allem zur
Aufrechterhaltung der sozialen Grundbedürfnisse der unverletzten, von
einem grossen Schadensereignis oder einer Katastrophe betroffenen
Menschen. Dem Betreuungsdienst fallen somit lebenserhaltende Aufgaben
zu. Hierfür werden einsatzbereite Helferinnen und Helfer, die auf die
Hilfeleistung in solchen Schadens- oder Katastrophenfällen vorbereitet
werden sowie entsprechendes Material benötigt. |
Die Betroffenen haben dabei die Möglichkeit verloren, sich
selbst zu versorgen. Sie müssen deshalb so schnell wie möglich Hilfe
erhalten, die sie vor weiteren Gefahren und Schäden bewahrt. Jede Hilfe
durch jeden Helfenden ist in einer solchen Situation angezeigt und
willkommen. Sie wird aber angesichts der Zahl der Betroffenen und der
Größe der Not nicht ausreichend sein. Es muss zunächst eine organisierte
Hilfe einsetzen.
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Diese Hilfe muss die Betroffenen
- auffangen und sammeln, (um mit ihnen Verbindung zu bekommen und
sie weiteren Hilfsmaßnahmen zuzuführen)
- zielgerecht leiten, (z.B. aus dem Gefahrenbereich, über
passierbare Straßen)
- verpflegen, (heiße Getränke, Kaltverpflegung, Eintopfgerichte)
- unterbringen, (in Notunterkünften)
- betreuen, (vorrangig die besonders gefährdeten Personengruppen)
- registrieren (u. a. als Grundlage für die
Familienzusammenführung).
Aus der Aufzählung wird deutlich, dass eine solche Hilfe geplant und
gelenkt, d.h. organisiert werden muss. Hierfür wurde der
Betreuungsdienst eingerichtet. Möchten Sie mehr über den
Betreuungsdienst des BRK erfahren? Dann wenden Sie sich an Herrn Michael
Escher, E-Mail
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, oder besuchen sie die
Website des
Betreuungsdienstes!
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